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   OVG Hamburg, 18.02.2011 - 5 Bs 196/10   

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OVG Hamburg, 18.02.2011 - 5 Bs 196/10 (https://dejure.org/2011,10359)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18.02.2011 - 5 Bs 196/10 (https://dejure.org/2011,10359)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18. Februar 2011 - 5 Bs 196/10 (https://dejure.org/2011,10359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 13 Abs 1 KrW-/AbfG, § 13 Abs 3 S 1 Nr 3 KrW-/AbfG
    Zulässigkeit gewerblicher Altpapiersammlung aus privaten Haushaltungen in Hamburg; Sammelverbot; besonderes Vollzugsinteresse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegungen der Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) über die Zulässigkeit gewerblicher Altpapiersammlungen aus privaten Haushaltungen im Bezug auf die Vorgaben des Europarechts; Auswirkungen des in Hamburg geltenden Anschlusszwangs und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegungen der Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ( KrW-/AbfG ) über die Zulässigkeit gewerblicher Altpapiersammlungen aus privaten Haushaltungen im Bezug auf die Vorgaben des Europarechts; Auswirkungen des in Hamburg geltenden Anschlusszwangs und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Private Altpapiersammlungen in Hamburg

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 577
  • DVBl 2011, 717
  • DÖV 2011, 578
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Hamburg, 09.10.2008 - 4 E 2624/08

    Gewerbliche Altpapiersammlung; Beauftragung durch einen Systembetreiber

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.02.2011 - 5 Bs 196/10
    Die Anträge der Antragsgegnerin und der Beigeladenen auf Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 9. Oktober 2008 (4 E 2624/08), bestätigt durch Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. April 2009 (5 Bs 199/08), werden abgelehnt.

    Nachdem der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Anordnung wiederherzustellen bzw. anzuordnen, zunächst im Ergebnis erfolglos geblieben war (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juli 2008, 1 Bs 91/08), änderte das Verwaltungsgericht Hamburg auf Antrag der Antragstellerin gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO diesen Beschluss später ab und stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Untersagungsverfügung vom 31. März 2008 wieder her und ordnete sie bezüglich der Zwangsmittelfestsetzung an (Beschl. v. 9.10.2008, 4 E 2624/08).

    Unter Abänderung des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses vom 10. September 2010 sind die Anträge der Antragsgegnerin vom 18. August 2010 und der Beigeladenen vom 23. August 2010 auf Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 9. Oktober 2008 (4 E 2624/08), bestätigt durch Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. April 2009 (5 Bs 199/08), abzulehnen.

    Die von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen behaupteten Veränderungen der Umstände in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht rechtfertigen es nicht, den Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 9. Oktober 2008 (4 E 2624/08), bestätigt durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 15. April 2009 (5 Bs 199/08), zu ändern.

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.12.2010 - 4 LB 8/09

    Gewerbliche Papiersammlung

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.02.2011 - 5 Bs 196/10
    Solche Verträge hält auch das Oberverwaltungsgericht Schleswig in seinem Urteil vom 7. Dezember 2010 (4 LB 8/09, S. 26) offenbar weiterhin für möglich.

    c) Hinsichtlich des von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen behaupteten Eingriffs der Antragstellerin in das Ergebnis des von der Beigeladenen betriebenen Ausschreibungsverfahrens über Entsorgungsdienstleistungen ist von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen schon nicht dargelegt worden, dass in den Ausschreibungsunterlagen feste Mengenangaben hinsichtlich des zu sammelnden und zur Verwertung zu überlassenden Altpapiers gemacht worden wären (vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 7.12.2010, 4 LB 8/09, S. 27).

  • BVerwG, 18.06.2009 - 7 C 16.08

    Haushaltsabfall; Abfall zur Verwertung; zur Beseitigung; Überlassungspflicht;

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.02.2011 - 5 Bs 196/10
    Die Regelungen des KrW-/AbfG über die Zulässigkeit gewerblicher Altpapiersammlungen aus privaten Haushaltungen in der durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2009 (BVerwG 7 C 16.08, BVerwGE 134, 154 ff.) gefundenen Auslegung werfen im Hinblick auf die Vorgaben des Europarechts weitere Fragen auf.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2009 (BVerwG 7 C 16.08, BVerwGE 134, 154 ff.) hat die Rechtslage nicht in einer solchen Weise geklärt, dass die dortigen Ausführungen im Hauptsacheverfahren ohne weiteres zugrunde gelegt werden können.

  • OVG Hamburg, 08.07.2008 - 1 Bs 91/08

    Privater Abfallentsorger darf vorläufig Blaue Tonnen zur Altpapiersammlung nicht

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.02.2011 - 5 Bs 196/10
    Nachdem der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Anordnung wiederherzustellen bzw. anzuordnen, zunächst im Ergebnis erfolglos geblieben war (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juli 2008, 1 Bs 91/08), änderte das Verwaltungsgericht Hamburg auf Antrag der Antragstellerin gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO diesen Beschluss später ab und stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Untersagungsverfügung vom 31. März 2008 wieder her und ordnete sie bezüglich der Zwangsmittelfestsetzung an (Beschl. v. 9.10.2008, 4 E 2624/08).

    Somit sei die im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juli 2008 (1 Bs 91/08, S. 16) befürchtete Gefahr beseitigt oder jedenfalls stark gemindert, dass die Antragstellerin bei der Erfassung von Altpapier privater Haushalte mit Hilfe blauer Tonnen Verkaufsverpackungen in nicht nachkontrollierbarem Umfang erfasse.

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2010 - 7 ME 20/10
    Auszug aus OVG Hamburg, 18.02.2011 - 5 Bs 196/10
    Die Haushalte, die infolge des Einstellens der Sammlung seitens der Antragstellerin auf die blaue Tonne der Beigeladenen umstellen würden, dürften keine Veranlassung sehen, die Tonnen später nochmals zu wechseln, wenn sich die Antragstellerin in der Hauptsache mit ihrem Standpunkt durchsetzen sollte (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.5.2010, 7 ME 20/10, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.02.2011 - 5 Bs 196/10
    Vielmehr ist hierfür ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über das Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.5.2007, NVwZ 2007, 1302, 1303 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.1.2011, 5 Bs 239/10).
  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.02.2011 - 5 Bs 196/10
    Daher müssen die Verwaltungsgerichte bei der Entscheidung über die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 5 VwGO davon ausgehen, dass das Hauptsacheverfahren mit der gebotenen Eile gefördert wird und dementsprechend prüfen, ob die sofortige Vollziehung in der sich daraus ergebenden Zeitspanne notwendig ist (BVerfG, Beschl. v. 12.9.1995, NVwZ 1996, 58, 59).
  • VG Ansbach, 23.01.2013 - AN 11 K 12.01693

    Untersagung gewerblicher Altpapiersammlung

    Dabei könne allerdings nicht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts laut Urteil vom 18. Juni 2009 (Az. 7 C 16.08) zurückgegriffen werden, da diese Entscheidung nur Wirkung zwischen den damaligen Prozessparteien entfaltet habe und die obergerichtliche Rechtsprechung dieses Urteil als Einzelfallentscheidung charakterisiert habe (vgl. u.a. OVG Münster vom 30.5.2011 - 20 B 1502/10; OVG Hamburg vom 18.2.2011 - 5 Bs 196/10; OVG Dresden vom 10.6.2011 - 4 B 355/10).
  • VG Hamburg, 09.08.2012 - 4 K 1905/10

    Zur Rechtmäßigkeit, insbesondere zur europarechtlichen Zulässigkeit des Verbots

    Die Beschwerde war erfolgreich (OVG Hamburg, Beschl. v. 18.2.2011, 5 Bs 196/10).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die Schriftsätze der Beteiligten nebst Anlagen, die Sachakten der Beklagten und die Gerichtsakten der Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz (Az.: 4 E 880/08 (1 Bs 91/08); 4 E 2556/08 (5 Bs 198/08); 4 E 2624/08 (5 Bs 199/08); 4 E 1906/10; 4 E 2180/10 (5 Bs 196/10)), die insgesamt Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

  • VG Ansbach, 03.07.2013 - AN 11 K 13.00617

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

    Ein Gegenbeweis zu der vorliegenden widerlegbaren Vermutung soll insbesondere dann zu führen sein, wenn nur geringe Mengen (der jeweiligen Abfallfraktion beim ÖRE oder dem Beauftragten) entzogen werden (LR a.a.O. Rn. 128, OVG Hamburg, B.v.18.2.2011 - 5 Bs 196/10 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2011 - 11 S 67.10

    Wertstoffsammelsystem "Gelbe Tonne plus"; Untersagungsanordnung; von privatem

    Eine angemessene Prüfung der damit nach wie vor - nicht zuletzt zwischen Bundesregierung und Bundesrat - streitigen Frage der Europarechtskonformität der bestehenden wie auch der vorgesehenen Regelungen zur Einschränkung gewerblicher Abfallsammlungen zugunsten kommunaler Überlassungspflichten und damit auch der davon abhängigen Rechtmäßigkeit des Bescheides muss dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben (i.d.S. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 30. Mai 2011 - 20 B 1502/10 -, zit. nach juris Rn 11 ff.; OVG Hamburg, Beschluss v. 18. Februar 2011 - 5 Bs 196/10 -, BeckRS 2011, 49601).
  • VGH Hessen, 28.12.2015 - 2 B 1631/15

    Kostenentscheidung im Abänderungsverfahren und nach Hauptsacheerledigung

    Die von der Antragstellerin weiter zitierte Entscheidung des OVG D-Stadt (Beschluss vom 18. Februar 2011 - 5 Bs 196/10 -, juris Rn. 46) enthält dagegen eine eigene Kostenentscheidung für das Abänderungsverfahren, ob dem Beschluss die Rechtsauffassung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts zugrunde liegt, lässt sich nicht erkennen.
  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00612

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

    Ein Gegenbeweis zu der vorliegenden widerlegbaren Vermutung soll insbesondere dann zu führen sein, wenn nur geringe Mengen (der jeweiligen Abfallfraktion beim ÖRE oder dem Beauftragten) entzogen werden (LR a.a.O. Rn. 128, OVG Hamburg, B.v. 18.2.2011 - 5 Bs 196/10 - juris aA Siederer/Wenzel/Schüt-ze a.a.O.).
  • VG Ansbach, 07.08.2013 - AN 11 K 12.02212

    Begründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

    Ein Gegenbeweis zu der vorliegenden widerlegbaren Vermutung soll insbesondere dann zu führen sein, wenn nur geringe Mengen (der jeweiligen Abfallfraktion beim ÖRE oder dem Beauftragten) entzogen werden (LR a.a.O. Rn. 128, OVG Hamburg, B.v.18.2.2011 - 5 Bs 196/10 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 20 B 1502/10

    Unzulässigkeit der eigenverantwortlichen Sammlung und Verwertung von Altpapier

    vgl. hierzu Hamb. OVG, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 5 Bs 196/10 -, juris; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 21. Dezember 2009 OVG 11 S 50.08 -, juris.
  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00407

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen

    Ein Gegenbeweis zu der vorliegenden widerlegbaren Vermutung soll insbesondere dann zu führen sein, wenn nur geringe Mengen (der jeweiligen Abfallfraktion beim ... oder dem Beauftragten) entzogen werden (LR a.a.O. Rn. 128, OVG Hamburg, B.v. 18.2.2011 - 5 Bs 196/10 - juris aA Siederer/Wenzel/Schüt-ze a.a.O.).
  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00611

    Teilweise Klagerücknahme und Erledigung

    Ein Gegenbeweis zu der vorliegenden widerlegbaren Vermutung soll insbesondere dann zu führen sein, wenn nur geringe Mengen (der jeweiligen Abfallfraktion beim ÖRE oder dem Beauftragten) entzogen werden (LR a.a.O. Rn. 128, OVG Hamburg, B.v. 18.2.2011 - 5 Bs 196/10 - juris aA Siederer/Wenzel/Schüt-ze a.a.O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.04.2012 - 11 S 65.11

    Altpapierannahmestelle; Franchisenehmer; flächendeckendes kommunales Holsystem;

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